Neue Regelungen zu Tierarzneimitteln für Tierhalter
Wichtige Informationen für Tierfreunde
Neues Tierarzneimittelgesetz (TAMG)
Ab dem 28.01.2022 ist das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft.
Wir möchten Ihnen wichtige Informationen zu ausgewählten Schwerpunkten weitergeben, die für jeden Tierbesitzer wichtig sind.
Erlaubt:
- Abgabe von Medikamenten ausschließlich an Tierbesitzer der vom Tierarzt behandelten Tiere
Nicht erlaubt:
- Versand von Arzneimitteln
- Abgabe an Tierhalter aufgrund eines Rezepts eines anderen Tierarztes
- Abgabe ohne Untersuchung
Die Abgabe von Arzneimitteln ist demnach nur nach einer tierärztlichen Untersuchung aufgrund Diagnose zulässig. Das gilt nur für die selbst vom Tierarzt untersuchten Tiere. Die Abgabe ohne Untersuchung oder an nicht behandelte Tiere ist nicht zulässig.
Sollten Sie in Behandlung in einer anderen Tierarztpraxis sein, dürfen wir Ihnen leider keine Medikamente geben, auch nicht mit einem Rezept Ihrer Tierarztpraxis. Damit Sie dennoch das Medikament erhalten, besteht die Möglichkeit einer Untersuchung bei uns auf Grundlage einer eigenen Diagnose.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die gesetzlichen Regelungen befolgen.
Tipp:
Denken Sie bitte an die Urlaubszeiten Ihrer Tierarztpraxis.
Sollte Ihr Tier dauerhaft Medikamente benötigen (z.B. Herz- oder Schilddrüsenmedikamente), sorgen Sie rechtzeitig für einen Vorrat der Medikamente.
Die Apotheke unserer Tierklinik ist immer an Werktagen geöffnet, sodass Sie als Kunde unserer Tierklinik das ganze Jahr die notwendigen Medikamente erhalten können.