Hinweis:
Die Behandlungskosten werden durch die gesetzlich geregelte Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geregelt und liegen je nach Aufwand zwischen dem 1- und 3-fachen Satz der GOT.
Im Notdienst fallen erhöhte Gebühren an. Die Gebühren liegen im Notdienst nach gesetzlichen Verordnungen zwischen dem 2- und 4-fachen Satz der GOT. Hinzu kommt eine pauschale Notdienstgebühr von 59,50 € (50,- € netto ohne MwSt.).
Ihr Tier erhält bei uns eine individuelle, optimale Therapie.
Behandlungskosten können daher von Patient zu Patient unterschiedlich sein. Wir verstehen natürlich Ihren Wunsch die Kosten vorab zu wissen und möchten Ihnen gerne möglichst genau entstehende Kosten nennen. Dazu müssen wir Ihr Tier kennen und untersucht haben. Gemeinsam im Gespräch mit Ihnen erstellen wir Ihnen gerne eine Kostenschätzung für die Behandlung – individuell – und immer angepasst an die Situation Ihres Tieres.
Denken Sie beispielsweise an eine häufige Behandlungen der Zähne. Ein Tier kann sehr wenig Zahnstein auf einigen Zahnkronen haben, ein anderes hochgradig Zahnstein an allen Zähnen, Zahnwurzeln und in Zahnfleischtaschen.
Für Standardoperationen und Behandlungen (Impfung, Kastrationen) können wir Kosten häufig auch vorab nennen.
Warum kann die Mitarbeiterin an der Rezeption / Telefon nicht die Kosten vorab schätzen?
Eigentlich ist das wie bei der Reparatur Ihres PKW. Erst der Fachmann in der Werkstatt erkennt das Problem. Die Behandlung von Tieren ist jedoch noch wesentlich individueller. Genaue Preisauskünfte erstellt für Sie immer der behandelnde Tierarzt. Sie können von uns gerne Kostenschätzungen für Behandlungen Ihres Tieres erhalten – jedoch immer nach einer vorherigen Untersuchung.
Sie haben mehrere Möglichkeiten:
Die Bezahlung erfolgt stets nach der Behandlung Ihres Tieres.
Sie erhalten stets mit der Quittung eine Aufstellung der erbrachten Leistungen und der abgegeben Medikamente.
Eine Rechnungserstellung erfolgt nicht.
Bitte haben Sie Verständnis, dass der Verkauf von Spezialfutter und Diäten sowie Medikamenten stets sofort beglichen werden muss.
Gibt es die Möglichkeit der Ratenzahlung?
Wir kennen das Problem: Behandlungskosten können bei aufwendigen Operationen und unvorhergesehenen Unfällen höher als üblich steigen. Dennoch soll eine optimale medizinische Versorgung Ihres Tieres erfolgen. In Einzelfällen können wir Ihnen über unsere Verrechnungsstelle BFS helfen.
Wir selbst möchten unsere Aufmerksamkeit der Behandlung unserer Patienten widmen. Daher werden alle buchhalterischen Angelegenheiten und das Rechnungswesen an ein externes Unternehmen ausgelagert. Ähnlich wie Ihr Hausarzt oder Zahnarzt Rechnungen an eine ärztliche Verrechnungsstelle weiterleitet, arbeiten wir mit BfS – Bertelsmann Finance Service zusammen. Dieses Unternehmen kann Ihnen Ratenzahlung unter entsprechenden Voraussetzung anbieten. Hierzu führen wir für Sie – auf Ihren Wunsch – eine Anfrage bei BFS durch. Das Unternehmen entscheidet selbst, ob eine Ratenzahlung für Sie möglich ist oder nicht. Wir haben hierauf leider keinen Einfluss.
Bitte vereinbaren Sie immer einen Termin bei uns.
Das Terminsystem der Tierklinik hat sich seit Jahren sehr bewährt.
Hierdurch können wir die Behandlungen Ihres Tieres vorbereiten und den erforderlichen Zeitrahmen planen. Das führt für Sie zu deutlich kürzeren Wartezeiten und effektiveren Behandlungen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass sich nicht alles planen lässt. Manchmal treffen besonders schwer erkrankte Tiere ein, die akut behandelt werden müssen. Wir bemühen uns aber immer die Wartezeiten kurz zu halten.
Was ist im Notfall?
Bitte melden Sie sich – wenn möglich – auch im Notfall telefonisch an.
So können wir wichtige Vorbereitungen für Ihr Tier treffen.